Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Löble-Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Löble Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befi ndet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Löble Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen (im Schadensfall zu kontaktieren: R+V Allgemeine
    Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Löble-Reisen GmbH verweigert werden.

Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Für alle Pauschalreisen, die seit dem 01.07.2018 gebucht werden, gelten neue gesetzliche Bestimmungen, welche hauptsächlich dem Verbraucherschutz dienen und somit Ihnen zugutekommen. So sind wir nun verpfl ichtet, Sie vor der Buchung einer Reise über Ihre wichtigsten Rechte zu informieren. Der Einfachheit halber sind diese im „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden“ auf Seite 15 übersichtlich zusammengefasst. Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie bei der Buchung am Telefon oder bei uns im Büro danach fragen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, dürfen Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Datenschutz

Ihre Daten sind bei uns sicher. Nach Anmeldung Ihrer Reise werden wir Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff gemäß den gesetzlichen Bestimmungen schützen. Zur Durchführung Ihrer Reise verarbeiten wir Ihre Daten und werden sie ausschließlich für diesen Zweck an unsere Erfüllungsgehilfen wie z.B. Hotels, Reiseleiter, Fremdagenturen etc. weitergeben
bzw. im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern. Die detaillierten Informationen gemäß Art. 13 und Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fi nden Sie auf www.loeble-reisen. de. Auf Anfrage lassen wir Ihnen diese auch gerne zukommen.

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Wir bemühen uns, für alle unsere Kunden ein optimales Reiseerlebnis zu schaffen und bieten ein entsprechendes Maß an Erlebnissen und Programm an. Die körperlichen Anforderungen, die Sie hierfür mitbringen sollten, sind abhängig vom Reiseziel. Bei den Rad- und Wanderreisen bitten wir um gesonderte Beachtung der angegebenen Schwierigkeitsstufen/Streckencharakteristiken.
Ein Mindestmaß an Mobilität ist aber bei allen Reisen erforderlich, da zum Beispiel Stadtführungen teilweise nur zu Fuß gemacht werden können. Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt und
somit diesbezüglich unsicher sind, dann sprechen Sie uns bitte an. Die angebotenen Pauschalreisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, wenn ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist.